Vorausschauendes Notfallmanagement:
Gewappnet für den Fall der Fälle
Bei einem kleinen bis mittleren Unternehmen, zu denen die Mehrzahl der Zahnarztpraxen in Deutschland gehört, hängt das Wohlergehen unmittelbar mit der Gesundheit des Unternehmers bzw. der Unternehmerin zusammen. Und meist ist damit auch das Wohlergehen der dazugehörigen Familie(n) betroffen.
Was also ist zu tun, um das Überleben des Unternehmens und damit der Praxis zu sichern? Im Prinzip gelten die gleichen Regeln wie bei der Vorbereitung auf die Übergabe an einen Nachfolger. Der Grundsatz lautet: Machen Sie sich entbehrlich. Der erste Schritt dazu ist, die Handlungsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen. Dazu sollten Sie Personen, denen Sie vertrauen, Handlungsvollmachten ausstellen. Die weiteren Schritte haben Experten der Creditreform in fünf Regeln zusammengefasst:
WORAUF SIE GRUNDSÄTZLICH ACHTEN SOLLTEN – EIN KURZER VERSICHERUNGSCHECK:
- Beginnen Sie rechtzeitig
Unfälle oder ein Herzinfarkt kündigen sich selten an. Treffen Sie also frühzeitig Maßnahmen, die die Handlungsfähigkeit der Praxis sichern und erstellen Sie einen Strategieplan. - Sprechen Sie offen
Eine Notfallstrategie funktioniert nur, wenn Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frühzeitig einbinden. Sprechen Sie offen miteinander und definieren Sie Rollen und Hierarchien klar. Sorgen Sie für Einverständnis in Ihrem Team. - Testieren Sie richtig
Sorgen Sie für den Ernstfall vor, indem Sie die Vermögenswerte der Praxis exakt testieren. Dabei geht es auch darum, Ihre Familie abzusichern. - Vermeiden Sie Steuern
Die Übergabe von Unternehmen kann - besonders wenn sie im Rahmen einer Erbschaft erfolgt - steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Lassen Sie sich hier umfassend und frühzeitig beraten. - Passen Sie Ihre Verträge an
Verträge wie Gesellschafterverträge sollten ebenfalls Regelungen zu Eventualitäten enthalten.
Welche Praxisversicherung für Sie nützlich sein können, erfahren Sie hier.
PRIVATE ABSICHERUNGEN – WORAUF SIE ACHTEN SOLLTEN:
Nun haben wir bisher über den Ausfall des Unternehmers gesprochen. Häufig können aber auch private Ereignisse wie eine Scheidung Einfluss auf das Wohlergehen des Unternehmens, sprich der Praxis, nehmen. Auch für diesen Fall sollten Sie Vorsorge treffen, damit private finanzielle Regelungen nicht das Unternehmen gefährden.
Und wenn Sie Regelungen getroffen haben:
- Stellen Sie diese am besten in einem für alle zugänglichen Ordner zusammen, damit in Notfällen keine Zeit verloren geht.
Unsere Experten der ZSH haben Erfahrungen im Umgang damit, wie Sie am besten Vorsorge treffen können, um sich, Ihre Familie und Ihr Unternehmen für die Zukunft abzusichern. Das gilt sowohl für Fragen rund um Ihre Versicherungen als auch um steuerliche und erbrechtliche Fragen. Vereinbaren Sie mit Ihrem regionalen Ansprechpartner einen für Sie unverbindlichen Gesprächstermin, um Ihre individuelle Lage zu erörtern.
Wie Sie sich persönlich gegen Unwägbarkeiten absichern können, erfahren Sie hier.